Seit
2014 definierte die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anforderungen an
Dächer, Fassaden und Fenster.
Die EnEV war gleichzeitig verbindliches Regelwerk
für die Sanierung von Altbauten. Sie wurde zum 1. November 2020 durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) abgelöst. Ab sofort sind dessen rechtsverbindliche Vorschriften
zu beachten, wenn es um die Energieeffizienz eines Gebäudes geht. Ebenfalls
Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes, wie auch vorher bei der EnEv: Der Energieausweis,
den Immobilienbesitzer und Makler seit 2014 bei Vermietung oder Verkauf
vorlegen müssen.
Machen Sie sich ein Bild von unserer Arbeit! Hier finden Sie ausgewählte Projekte unseres Betriebs.
Auch lokale Bauvorschriften müssen bei
einer Umbaumaßnahme für mehr Energieeffizienz eingehalten werden - das macht
eine Absprache mit den zuständigen Baubehörden häufig unvermeidlich.
Ausgeglichen wird dieses Manko an Freiheit bei der Planung einer Sanierung
allerdings durch zahlreiche Förderprogramme: Einige Banken, wie zum Beispiel
die KfW, oder auch Bundesämter vergeben günstige Kredite oder andere
Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen. Begünstigt werden z.B.
Hausbesitzer, die Strom und Heizung durch erneuerbare Energien gewinnen wollen.
Damit
die Sanierungsmaßnahme den gewünschten Energieeinspareffekt zur Folge hat und
Fördergelder effizient eingesetzt werden, sind eine gute Beratung und
detaillierte Planung im Vorfeld der Baumaßnahme unabdingbar. Wenden Sie sich
dazu vertrauensvoll an uns: Wir geben Tipps, welches Förderprogramm am besten
zu Ihrem Objekt passt, und für welche Baumaßnahmen Sie die Fördermittel optimal
einsetzen. Durch unsere Beratung und professionelle Durchführung wird Ihre
energetische Sanierung garantiert zum Erfolg!